UN-Behindertenrechtskonvention – kurz erklärt
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag der Vereinten Nationen. Er soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie alle anderen. Die Länder der Welt haben gemeinsam daran gearbeitet. Am 13. Dezember 2006 wurde die Konvention beschlossen und trat 2008 in Kraft.
Deutschland hat die Konvention 2009 anerkannt. Seitdem gilt sie hier als Gesetz. Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen sollen überall gleich behandelt werden – in der Schule, bei der Arbeit und im täglichen Leben. Ziel ist, dass alle selbstbestimmt leben und überall mitmachen können.
